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RSV Impfung

Seit September 2023 ist eine Immunprophylaxe gegen das RSV-Virus mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Beyfortusâ) verfügbar. Im Unterschied zu herkömmlichen Impfstoffen, bei denen das Immunsystem des Empfängers durch Bestandteile von Krankheitserregern zur Bildung von Antikörpern angeregt wird (aktive Immunisierung), handelt es sich bei Beyfortus um einen vorgefertigten Antikörper, der dem Empfänger einen direkten Schutz gegen RSV bietet (passive Immunisierung). Während es bei den herkömmlichen Impfungen zumeist mehrere Impfungen (z.B. in Form von Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen) und somit mehr Zeit benötigt, um einen umfassenden Impfschutz aufzubauen, sind Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder < 24 Monaten nach der Gabe von Beyfortus sofort geschützt. Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingten Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Beyfortus möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen Oktober bis Dezember erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.“ (Quelle RKI.de) Seit 14.09.2024 gibt es nun einen rechtskräftigen Beschluss zur Kostenübernahme. Beyfortus ist damit ab sofort Satzungsleistung aller Krankenkassen für Säuglinge, die ab dem 01.04.2024 geboren sind. Eine Impfung ist allerdings frühestens ab dem 14.10.24 möglich!! Falls Sie Ihr Kind gegen RSV impfen lassen möchten, können Sie dafür bis Ende November einen bereits vereinbarten Impftermin oder Vorsorgetermin nutzen. Beyfortus kann auch zusammen mit anderen Impfungen verabreicht werden Falls Sie in der nächsten Zeit noch keinen Termin bei uns haben, nutzen Sie zur Terminvereinbarung bitte unser Online-Terminsystem auf unserer homepage (Rubrik: „RSV-Impfung“) bzw unser Kontaktformular (Betreff: Terminanfrage). Für alle Säuglinge, die ab 14.10. ihre U3 bei uns haben, kann die Impfung auf Wunsch direkt bei der U3 durchgeführt werden. Am Tag der Impfung erfolgt eine Aufklärung und Beratung durch Ihren Arzt. Bitte lesen Sie dafür vorab bereits das Aufklärungsblatt auf unserer Homepage (Elterninfo/Download) Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei der Menge an Anfragen keine Einzelberatungen per Telefon anbieten können. Ihr Praxisteam

Die bisherige Email Adresse info@kinderarzt-landshut ist ab 01.08.2024 nicht mehr aktiv.

Um mit uns in Kontakt zu treten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und die Online-Terminvergabe.

Um möglichst kurze Wartezeiten zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Regeln:

Bitte vereinbaren Sie für jede Vorstellung in der Praxis IMMER einen Termin! Sollten Sie ohne Termin in die Praxis kommen, können wir lange Wartezeiten nicht ausschließen. Außerdem behalten wir uns vor, Sie je nach Dringlichkeit auf einen späteren Termin zu verweisen. 

Für Vorsorgetermine, Impftermine und Akuttermine nutzen Sie bitte die Online-Terminvereinbarung 

Für sonstige Terminanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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